Inklusion
Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.
(Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes)
Durch Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 hat sich Deutschland als Vertragsstaat zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Dieser gesamtgesellschaftliche Auftrag hat auch Folgerungen für die schulische Bildung.
Inklusive Bildung ist damit der Auftrag an alle Schulen und an alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihren Begabungen individuell zu fördern. Inklusive Pädagogik stellt die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes/Jugendlichen in den Mittelpunkt.
Am Camerloher-Gymnasium bemühen wir uns sehr, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung bestmöglich gefördert werden. Durch persönliche Betreuung auf Lehrerseite und in enger Zusammenarbeit mit Eltern und dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen genau auf den jeweiligen Förderschwerpunkt (Sehen, Hören, körperlich-motorische Einschränkung, Autismus) des Kindes angepasst.
Unterstützungsmöglichkeiten können z.B. sein:
- verschiedene individuelle Maßnahmen (z. B. vergrößerte Kopien der Aufgabenstellung oder die Nutzung spezieller Arbeits- und Hilfsmittel)
- eine entsprechende Unterrichtsorganisation (z. B. Wahl eines geeigneten Unterrichtsraumes)
- ein Nachteilsausgleich (z.B. verlängerte Arbeitszeiten, Pausen bei schriftlichen Prüfungen)
Wenn Sie ein Kind mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder einem inklusiven Förderbedarf an unserem Gymnasium anmelden möchten, können Sie sich vertrauensvoll an die Schulleitung oder an die Schulpsychologin, Frau OStRin Thaller wenden.