Hausordnung

Wo viele Menschen so wie in unserer Schule sich auf engem Raum befinden, sind gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt und Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft besonders wichtig für gutes Miteinander. Deshalb bedarf es gewisser Regeln des Zusammenlebens, die in dieser Hausordnung festgehalten sind.

1. Allgemeines Verhalten in der Schule

1.1 Alle, gleichgültig ob Lehrkraft, Schüler oder Mitarbeitende, tragen an ihrem Platz Verantwortung für das Miteinander an unserer Schule. Jede und jeder muss sich bewusst sein, dass der Ruf des Camerloher-Gymnasiums auch von seinem/ihrem Verhalten in und außerhalb der Schule mitbestimmt wird. Alle Schülerinnen und Schüler verstehen sich als Teil ihrer Klassen- oder Kursgemeinschaft.

1.2 Die Atmosphäre an unserer Schule wird von uns allen geprägt. Voraussetzung für eine gute Atmosphäre ist ein faires, höfliches und kameradschaftliches Umgehen miteinander.Das Verhalten aller Beteiligten muss von Rücksicht auf die anderen geprägt sein.

1 .3 Jeder soll sich für die Sauberkeit des Schulgebäudes und des Schulgrundstücks sowie für die Schonung der Einrichtungsgegenstände mitverantwortlich fühlen. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen ziehen außer der Verpflichtung zum Schaden­ersatz Ordnungsmaßnahmen nach sich.

1.4 Plakate, Bilder usw. dürfen im Klassenzimmer nur mit Einverständnis der Klassenleitung angebracht werden. An furnierte oder gestrichene Wände und Türen darf nichts geklebt oder mit Reißzwecken, Klammern oder gar Nägeln angebracht werden. Für den Aushang außerhalb des Klassenzimmers ist die Genehmigung des Direktorats einzuholen.

1.5 Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können, vorübergehend abzunehmen.

Handys und alle elektronischen Speichermedien müssen gemäß Art. 56 Abs. 5 BayEUG auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet sein, es sei denn, dass Lehrkräfte oder Mitarbeiter die Benutzung ausdrücklich genehmigt haben.

2. Besondere Regelungen für den Unterrichtsbetrieb

2.1 Vor dem Unterricht

Die Schule wird um 7.00 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn in der Aula oder im Erdgeschoss des Hauptgebäudes auf. Das Betreten des Klassenzimmertraktes und der Klassenzimmer selbst ist ab 7.50 Uhr gestattet.

2.2 Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler spätestens um 7.55 Uhr anwesend sind und sich unverzüglich in ihre Unterrichtsräume begeben.

Die Lehrkraft der ersten Stunde sperrt spätestens um 7.55 Uhr das Klassenzimmer auf und übernimmt die Aufsichtspflicht über ihre Klasse bzw. Kursgruppe.

Spätestens fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn melden ggf. die Klassen- bzw. KurssprecherInnen das Fehlen einer Lehrkraft im Direktorat. Solange sich keine Lehrkraft im Klassenzimmer befindet, bleibt die Zimmertüre offen; Schülerinnen und Schüler verhalten sich ruhig.

2.3 Stundenwechsel

Beim Stundenwechsel bleibt die Tür des Klassenzimmers bis zum Erscheinen der nächsten Lehrkraft offen.

Wechselt die Klasse den Unterrichtsraum, verlässt der Ordnungsdienst als letzter das aufgeräumte Klassenzimmer. Die Lehrkraft schließt das Zimmer ab. Die Klasse wechselt auf direktem Weg und zügig in den nächsten Unterrichtsraum.

2.4 Pausenregelung

Nach der 2. und 4. Unterrichtsstunde findet am Vormittag jeweils eine Pause von 15 Minuten Dauer statt. Während der Pausen sind die Klassenzimmer abgeschlossen. In dieser Zeit können sich die Schüler in den Pausenhöfen aufhalten, außerdem im Erdgeschoss und im 1. Stock des Hauptgebäudes, sowie in der Aula bzw. im Foyer beim Pausenverkauf, sowie in der Mensa.

Keine Pausenräume sind: Der 2. Stock des Aula-Gebäudes (Musik), die Ganztagsräume, der Klassenzimmertrakt (Gebäude Cézanne, Chopin und Curie)und der Mehrzweckraum, das Turnhallengebäude (incl. Instrumentalräume) sowie die Parkplatzbereiche.

Das Verlassen des Schulgeländes in den Vormittagspausen ist nur Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 gestattet. In der Mittagspause dürfen auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 das Schulgelände verlassen, sofern der Schule eine Genehmigung der Eltern vorliegt. In diesem Fall ist nur der Weg nach Hause oder zur nächstgelegenen Möglichkeit zum Mittagessen versichert.

Beim ersten Klingelzeichen nach der Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume. Die Lehrkraft der folgenden Stunde übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Aufsicht im Unterrichtsraum.

Die Mittagspauseist je nach Stundenplan der Klassen in der 6. oder in der 7. Stunde.

2.5 Zwischenstunden

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 –10 dürfen den Schulbereich vor Unterrichtsschluss ohne Genehmigung des Direktorats (Beurlaubungszettel) nicht verlassen.

Schülerinnen und Schüler, die keinen Instrumentalunterricht in der Schule haben, halten sich während der Instrumentalstunden ihrer Klasse ausschließlich auf dem Schulhof sowie in der Aula, der Mensa oder der Bibliothek auf.

2.6 Unterrichtsschluss

Nach Ende der letzten Unterrichtsstunde hängen die Schülerinnen und Schüler alle Stühle in die Tische ein und hinterlassen den Raum so aufgeräumt, dass der Reinigungsdienst seine Arbeit verrichten kann. Die Fenster müssen geschlossen sein.

Die Lehrkraft schließt den Raum ab. Schülerinnen und Schüler, die nach Unterrichtsschluss noch auf demSchulgebäude bleiben, halten sich in den dafür bestimmten Räumen auf (Aula, Mensa oder Bibliothek).

2.7 Alkohol- und Rauchverbot

Der Genuss alkoholischer Getränke ist auf dem gesamten Schulgelände gemäß §39 (1) GSO grundsätzlich untersagt.

Ebenso ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bereits die Mitnahme von Zigaretten in die Schule ist unerwünscht.

Zum Schulgelände zählen in diesem Fall die Parkplätze und die zur Schule hin gelegenen Bürgersteige.

2.8 Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit

Getränke in Bechern dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Leere Flaschen sind in den Verkaufsstellen abzugeben. Für die Benutzung der Trinkwasserspender im Aulagebäude müssen eigene bruchsichere Becher oder Trinkflaschen mitgebracht werden.

Abfall wird in die Abfallbehälter entsorgt.

Jeder Schüler achtet darauf, dass er keine Mitschüler gefährdet; deshalb ist rücksichtsloses Herumrennen, Raufen, Schießen mit Gegenständen und Werfen mit Schneebällen verboten.

Das Sitzen auf Fenstersimsen ist nicht gestattet.

Der Ordnungsdienst kümmert sich um das Reinigen der Tafeln nach Stundenende und ggf. um Trocknung des Fußbodens an der Tafel, er lüftet bei Bedarf und säubert ggf. das Klassenzimmer. Er meldet Verunreinigungen an Gebäude oder Inneneinrichtung der Schulleitung.

2.9 Betreten und Verlassen des Schulgebäudes

Der Parkplatz am Schulgebäude ist ausschließlich den Lehrern und Angestellten vorbehalten. Radfahrer dürfen aus Sicherheitsgründen den Parkplatz nicht überqueren.

Schülerinnenund Schüler können ihre Autos auf dem Omnibusparkplatz und auf dem Parkplatz oberhalb der Sportanlagen abstellen (Zufahrt über Lange Point).

Auf dem Weg zur Schule und in den öffentlichen Verkehrsmitteln sind die allgemeinen Verkehrs- und Verhaltensregeln zu beachten. Anweisungen des Buspersonals ist Folge zu leisten.

2.10 Verhalten bei Feueralarm

Bei Feueralarm erfolgt ein andauerndes Alarmsignal. Der Unterricht wird sofort abgebrochen. Die Schülerinnen und Schüler verlassen ohne Mappen und Garderobe die Räume, entsprechend dem in jedem Klassenzimmer ausgehängten Alarmplan, und stellen sich jahrgangstufenweise auf dem Sammelplatz oben beim Sportplatz unter Beachtung der Klassenschilder auf.

3. Bibliotheksordnung

3.1. Die Bibliothek steht allen Schülerinnen und Schülern zu den Öffnungszeiten zum Arbeiten oder Lesen zur Verfügung. Der Medienraum kann darüber hinaus von den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase (Q11 und Q12) als Stillarbeitsraum genutzt werden.

3.2 Beim Betreten der Bibliothek sind Taschen und Jacken an der Garderobe abzustellen bzw. aufzuhängen. Speisen und Getränke dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden. Alle Schülerinnen und Schüler melden sich beim Betreten der Bibliothek bei der Aufsicht an der Theke an.

Alle Benutzer verpflichten sich zu pfleglichem Umgang mit allen Medien.

3.3. Im Interesse einer ruhigen und konzentrierten Atmosphäre ist in der Bibliothek sowie im Medienraum auf laute Gespräche zu verzichten.

4. Mensaordnung

4.1. Die Mensa und die zugehörige Terrasse stehen während des Schultages grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen. Während der Mittagspause in der 6. und 7. Stunde sind ggf. Plätze für diejenigen Schüler frei zu machen, die dort ein warmes Mittagessen einnehmen möchten. Die Schülerinnen und Schüler der Ganztagsbetreuung essen an eigenen Tischen, die für sie reserviert werden.

4.2. Alle Benutzer achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Mensabereich. Sie räumen ihr Geschirr nach dem Essen in die bereit gestellten Wagen. An der Ausgabe erworbene Speisen und Getränke werden ausschließlich in der Mensa verzehrt.

Die Mensa-Stühle dürfen nicht ins Außengelände getragen werden.

5. Sportplatz- und Sporthallenordnung

5.1 Der Sportplatz und die Sporthallen werdenfür den Sportunterricht nur unter Aufsicht einer Sportlehrkraft betreten.

5.2 Alle Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen muss der Verursacher den Schaden auf eigene Kosten beheben lassen.


Das Schulforum im Juni 2015

Für die Schulleitung: A. Bliese, OStDin